
Hausbesitzer in Deutschland sind nach dem Gebäudeenergiegesetz § 72 (GEG) gesetzlich verpflichtet, ihren alten Heizkessel nach 30 Jahren auszutauschen. Dies betrifft zum Jahresende etwa 2 Millionen ÖL- und Gasheizungen in Deutschland. Eine Weigerung oder ein Versäumnis führt zu Bußgeldern und die zuständigen Schornsteinfeger können die Heizung sogar stilllegen lassen (Merkur: 03.01.23).
Heizungs-Austauschpflicht für Gebäude ab 2023: Zwei Millionen Heizungen betroffen
Laut dem Gebäudeenergiegesetz müssen in privaten Gebäuden ab dem Jahr 2023 alle Heizungen, die 30 Jahre und älter sind, ausgetauscht werden. Maßgebend für die Ermittlung des Alters ist das auf dem Typenschild der Heizung angegebene Baujahr. Dies betrifft Schätzungen zufolge rund zwei Millionen Heizungen in Deutschland. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regelung: Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, sind von der Pflicht zum Austausch ausgenommen, ebenso wie Heizungen in Denkmälern oder Einrichtungen für öffentliche Zwecke. Eigentümer von Gebäuden, die von der Pflicht zum Austausch betroffen sind, sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, um Förderungen zu erhalten und um sicherzustellen, dass der Austausch rechtzeitig durchgeführt wird.
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Quelle: Blackout News