
Baden-Württemberg führt zu Jahresbeginn bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solardach-Pflicht ein. Das geht aus den vom Umweltministerium geförderten Programmen „Zukunft Altbau“ und „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“ hervor. Mindestens 60 % der solargeeigneten Dachfläche müssen mit Photovoltaikmodulen belegt werden, alternativ ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage erlaubt (pv-magazin: 09.01.23).
Baden-Württemberg führt zum Jahresbeginn eine Solardach-Pflicht bei Dachsanierungen ein
Laut Frank Hettler von Zukunft Altbau, müssen Eigentümer von Gebäuden in Baden-Württemberg bei einer grundlegenden Dachsanierung mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten. Dies ist der letzte Schritt im Klimaschutzgesetz des Bundeslandes bezüglich der Solardach-Pflicht. Diese Regelung galt bisher nur bei Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Parkplätzen. Die 60 Prozent sind als Mindestanforderung zu verstehen.
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Quelle: Blackout News