
Ab Mittwoch greifen die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom, und zwar rückwirkend. Private Haushalte und kleine Unternehmen zahlen damit für einen Großteil ihres Verbrauchs in diesem Jahr nicht mehr als den vom Staat festgesetzten Preis. Die Umsetzung verzögert sich gerade – die Energieversorger versichern aber allen Verbrauchern, dass sie früher oder später ihre Entlastung erhalten werden.
Welcher Verbrauch wird berechnet?
Die Preisgrenzen gelten für 80 Prozent des Verbrauchs des Vorjahres. Bei Strom wird in aller Regel das Jahr 2022 als Vergleichsjahr herangezogen, bei Gas und Fernwärme der letzte Jahresverbrauch, der vor September 2022 vollständig abgerechnet wurde, also meist der Verbrauch 2021.
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Quelle: Blackout News