
Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) will die gesetzliche Grundlage für die Energiepreisbremsen nachbessern: Das „Handelsblatt“ berichtete unter Berufung auf Ministeriumskreise, das Haus habe die Ressortabstimmung für ein „Reparaturgesetz“ bei der Gas- und Strompreisbremse eingeleitet (Handelsblatt: 28.02.23). Wichtigster Baustein ist demnach die Umsetzung von Rückzahlungen, wenn kleine Unternehmen im Zuge der Energiepreisbremsen zu viel Geld bekommen.
Neue gesetzliche Anpassung: Reparaturgesetz ermöglicht frühere Überprüfung von Unternehmen auf überhöhte Preise
„In die Novelle fließen unter anderem die Ergebnisse von Gesprächen ein, die das Ministerium mit Energieversorgern, Unternehmen und Verbänden geführt hat“, zitierte die Zeitung die Ministeriumskreise. Bislang ist vorgesehen, dass erst nach Einstellung der Preisbremsen Ende 2023 die Überprüfungen starten. Mit der gesetzlichen Anpassung sollen Unternehmen dem Bericht zufolge auch zwischendurch überprüft werden können, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass sie zu viel Geld bekommen.
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Quelle: Blackout News