
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beabsichtigt, den Strom für Haushalte mit E-Auto-Ladestationen oder Wärmepumpen zu begrenzen. Damit will sie eine Überlastung des Stromnetzes während Stoßzeiten vermeiden. Juristen einer Anwaltskanzlei argumentiert jedoch, dass dies rechtswidrig sein könnte und Verbraucher diskriminiert würden (Welt: 31.01.23). Es war bereits erwartet worden, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen Lobbyisten kommen würde. Dies ist bereits der zweite Versuch, Regeln für ein zukünftiges Problem zu schaffen. Wenn immer mehr Haushalte Wärmepumpen und private Elektroauto-Ladestationen installieren, wird das Stromnetz an vielen Stellen an seine Belastbarkeitsgrenzen stoßen.
Kontroverse um geplante Drosselung von E-Auto-Ladestationen und Wärmepumpen
Zur Vermeidung von Überlastungen im Stromnetz und möglichen Stromausfällen bei gleichzeitiger Nutzung von E-Auto-Ladestationen und Wärmepumpen in Stoßzeiten plant die Bundesnetzagentur die Drosselung der Stromleistung für diese Nutzer. Als steuerbare Verbrauchseinheiten gelten sie laut Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Bundesnetzagentur hat bereits ihre Pläne für verbindliche Regeln in einem Eckpunktepapier vorgestellt. Dazu erwartete sie bis zum 27. Januar 2023 eine Stellungnahme von Interessenvertretern und Verbänden.
Jetzt bei Blackout News weiterlesen.
Quelle: Blackout News