
Im sächsischen Dippoldiswalde erhalten Mieter seit einigen Tagen nur noch stundenweise warmes Wasser. Der Wohnungskonzern Vonovia drosselt inzwischen in seinen Mietwohnungen die nächtliche Heiztemperatur (tagesschau, 13.06.2022) Weitere Vermieter haben solche Schritte angekündigt. Der Hintergrund ist die drohende Gaskrise. Damit stellt sich die Frage: Ist das erlaubt? Können und sollen Mieter darauf reagieren? Wenn ja: Welche Möglichkeiten haben sie?
Eindeutiges Mietrecht
Das Mietrecht ist in dieser Frage recht eindeutig: Wenn die Mietsache wegen eines Mangels nicht ordnungsgemäß nutzbar ist, hat der Mieter das Recht auf eine Mietminderung (§ 536 BGB). Solche Fälle gibt und gab es aus ganz anderen Gründen immer wieder, sie werden oft gerichtlich ausgefochten. Meistens kürzen betroffene Mieter von sich aus die Miete, der uneinsichtige Vermieter mahnt dann manchmal die Außenstände an und droht schließlich mit Kündigung, gegen die sich der Mieter gerichtlich wehrt. Aufgrund der langen Prozessgeschichte in solchen Fragen verfügen Mieter- und Vermieterverbände in Deutschland über einschlägige Erfahrungen
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Quelle: Blackout News