
SPD, Grüne und FDP haben in einem Ausschuss zwei Tage lang darüber diskutiert, wie Deutschland klimafreundlicher gemacht werden kann. Eines der vielen Ergebnisse der Diskussion war, dass insbesondere im Gebäudesektor, speziell bei den Heizungen, Veränderungen notwendig sind (Blackout-News: 05.04.23). Ab dem Jahr 2045 sollen nur noch Heizungsanlagen erlaubt sein, deren Betrieb ausschließlich mit erneuerbaren Energien erfolgt. Diese Entscheidung sorgt beim Mieterbund für große Sorgen, dort befürchtet man, dass die Hauseigentümer die Kosten für teure, klimafreundlichere Wärmepumpenheizungen auf die Mieten umlegen werden (businessinsider: 07.04.23).
Mehr Kosten für Mieter: DMB warnt vor steigenden Mieten bei Heizungserneuerung
Der Deutsche Mieterbund (DMB) teilt die Sorge der Mieter, da bei einer neuen Heizung immer noch hohe Kosten auf sie zukommen können, obwohl es klare Regelungen gibt, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 559) ist es dem Vermieter gestattet, die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Allerdings darf die Mieterhöhung innerhalb von sechs Jahren nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter betragen. Das bedeutet, dass bei einer Wohnung mit 100 Quadratmetern Größe die Miete nach einer Sanierung um bis zu 300 Euro steigen könnte.
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Quelle: Blackout News