
Das neue Heizungsgesetz der Ampelkoalition steht inhaltlich fest. Ab 2024 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verwenden. Eine Austauschpflicht für funktionsfähige Heizungen in Einfamilienhäusern nach 30 Jahren, wie zunächst vorgesehen, besteht jedoch nicht mehr. Allerdings dürfen nach den neuen Heizungsregeln funktionierende alte Öl- und Gasheizungen nur noch bis zum Jahr 2045 betrieben werden (FAZ: 31.03.23).
Bundesregierung beschließt neue Heizungsregeln – Ausnahmen und Übergangsfristen geplant
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab 2024 neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es wird jedoch im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) Ausnahmen geben, zum Beispiel für Personen, die über 80 Jahre alt sind oder wenn die Umstellung baulich nicht durchführbar ist. Es sind auch Übergangsfristen und Regeln für ausgefallene Heizungen geplant.
Jetzt bei Blackout News weiterlesen.
Quelle: Blackout News