
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich klar gegen höhere Alkoholgrenzwerte bei Fahrten mit E-Scootern ausgesprochen. Die Expertinnen und Experten des mit diesem Thema befassten Arbeitskreises rieten in ihrer am Freitag in Goslar veröffentlichten Empfehlung, die aktuellen Regelungen beizubehalten. „Dafür spricht insbesondere das festgestellte Fahrverhalten und Unfallgeschehen beim Führen von E-Scootern unter Alkoholeinfluss“, hieß es in ihrer Abschlussmitteilung. Zustimmung kam von Vertretern der Polizei.
Bei der Nutzung von Elektrorollern, wie sie in vielen Städten ausgeliehen werden können, gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet, ab einem Alkoholwert von 0,5 Prozent begehen Fahrerinnen und Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille eine Straftat. Gelegentlich wird indes gefordert, den Straftatengrenzwert für E-Scooter auf den höheren Wert für Radfahrer anzuheben. Diese gelten erst ab 1,6 Promille als „absolut fahruntüchtig“ und begehen eine Straftat.
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Quelle: Blackout News