
Nach der Verabschiedung der Austauschpflicht alter Öl- und Gasheizungen bleibt für viele Immobilien nur noch ein Umstieg auf eine Wärmepumpe. Allerdings kann der Lärm, der von im Freien aufgestellten Wärmepumpen ausgeht, zu einer Belästigung der Nachbarn führen. Aus diesem Grund haben die verschiedenen Bundesländer Abstandsregeln eingeführt, die zwingend eingehalten werden müssen. Doch in welchem Bundesland gilt welche Vorschrift?
Schallemissionen von Wärmepumpen: Typenunterschiede und Abstandsanforderungen
Die Schallemissionen von Wärmepumpen-Systemen variieren je nach Typ. Im Allgemeinen sind ausschließlich im Freien aufgestellte Wärmepumpen lauter, während Split-Systeme mit Innen- und Außengeräten leiser sind. Es ist daher ratsam, bei der Auswahl eines Wärmepumpen-Heizsystems bereits auf potenzielle Schallemissionen zu achten. Diese liegen normalerweise zwischen 35 und 65 Dezibel.
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Quelle: Blackout News