
Das Umweltministerium in Schwerin will nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald (OVG) zusätzliche Klarheit bei Genehmigungen für Windkraftanlagen schaffen. Das OVG hatte im Februar wegen langwieriger Bedenken von Denkmalschützern in einem Fall in Nordwestmecklenburg schnellere Verfahren gefordert. Die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen haben nach dem Urteil Vorrang vor der Prüfung auf Denkmalschutz. Um die Schlussfolgerungen aus dem Urteil umzusetzen, hat das Ministerium einen Erlass ausgearbeitet, an den sich die Behörden halten sollen (NDR: 10.10.03.23).
Mecklenburg-Vorpommern schränkt Denkmalschutz für Windkraft ein
Die Windkraft-Branche hatte zuletzt den Denkmalschutz als besonderen Hemmschuh für den Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern kritisiert. Die Prüfungen der Denkmalschützer würden demnach die Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen zu stark verzögern. Aus diesem Grund hatten Firmen mehrere Untätigkeitsklagen eingereicht. Das Ministerium hat mitgeteilt, dass die Genehmigungsbehörden in Zukunft verpflichtet sind, sich in allen Fällen ohne Ausnahme auf die Rechtsprechung des OVG zu berufen. Das Gericht hat unter anderem auf das übergeordnete öffentliche Interesse an Windenergie hingewiesen und betont, dass Denkmalfachbehörden innerhalb von vier Wochen Stellungnahmen abgeben können. Wenn dies nicht geschieht, „wird das Denkmalrecht nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt“.
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Quelle: Blackout News