Schon Ende Juli 2022 hat die Bundesregierung entschieden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Windrädern und dem Flugsicherungsradar sinken darf. Dies soll den Ausbau der Windkraft fördern (ZEIT, 01.08.2022).
Keine Beeinträchtigung der Flugsicherheit
Den bislang geltende Mindestabstand von 15 km zwischen einem Windrad und der nächsten Radaranlage für eine Flugsicherung hat man vor vielen Jahren aufgrund der damals eingesetzten Technik und des damaligen Wissens um mögliche Gefahren recht willkürlich festgelegt. In anderen Staaten herrschen abweichende Abstände. Nun wird er auf 7 km verringert, was keine Beeinträchtigung der Flugsicherheit bedeuten soll. Betroffen sind neben den Radaranlagen für die Flugsicherung auch diejenigen für Wetterprognosen. Die entsprechende Neuverordnung für die geringeren Abstände gilt schon seit dem 1. August 2022. Beschlossen wurde sie gemeinschaftlich vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium. Es sollen mehr Flächen für Windräder entstehen, wofür die DFS (Deutsche Flugsicherung) ihre Anlagenschutzbereiche verkleinert. Entsprechende Verhandlungen zwischen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Grüne) und Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) waren ab April 2022 gelaufen.
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Quelle: Blackout News