Bürgergeld ersetzt Hartz 4: Mehr Geld für Berechtigte
Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Erwachsene soll ab dem 1. Januar 2023 bei 502 Euro liegen. Damit steigt der bisherige Hartz-4-Satz von 449 Euro um mehr als 50 Euro. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollen volljährige Lebenspartner und -partnerinnen künftig 451 Euro (bisher 404 Euro) erhalten. Auch Kinder werden vom Bürgergeld profitieren: Zwischen 14 und 17 Jahren sind 420 Euro (bisher 376 Euro) vorgesehen. Ein sechs bis 13-jähriges Kind erhält nun 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre steigt der Satz auf 318 Euro (bisher 285 Euro).
Regelbedarfsstufe | Bürgergeld (Steigerung zu Hartz 4) |
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Alleinstehend/Alleinerziehend | 502 Euro (+53 Euro) |
In volljährige Partnerschaft | 451 Euro (+47 Euro) |
Kleinkinder (0 bis 5 Jahre) | 318 Euro (+33 Euro) |
Kinder (6 bis 13 Jahre) | 348 Euro (+37 Euro) |
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) | 420 Euro (+44 Euro) |
Geringere Sanktionen beim Bürgergeld
Wie beim Hartz-4-System wird es auch beim Bürgergeld Leistungsminderungen geben. Wer Termine, beispielsweise mit dem Jobcenter, nicht wahrnimmt, muss weiterhin mit Sanktionen rechnen. Infolge wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse kann der vorgeschriebene Regelsatz um bis zu 30 Prozent gemindert werden. Wohnung und Heizung müssen jedoch weiter bezahlt werden. Jedem Bürger und jeder Bürgerin wird eine sechsmonatige Vertrauenszeit gewährt, in der keine Sanktionen bewirkt werden können.
Die Sanktionen fallen beim Bürgergeld somit deutlich schwächer aus als noch beim Arbeitslosengeld II. Dort konnten Sanktionen den Regelsatz um bis zu 60 Prozent senken oder sogar vollständig wegfallen. Außerdem wurden die verschärften Sonderregelungen für Hilfeempfangende unter 25 Jahre entfernt.
Geplante staatliche Hilfe | Bürgergeld |
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Grundlage | Kabinettsbeschluss von SPD, Grünen und FDP |
Geplante Einführung | 1. Januar 2023 |
Voraussetzungen für Antragstellung | Aufenthalt in Deutschland, Erwerbsfähigkeit, Hilfsbedürftigkeit |
Voraussetzungen für Bürgergeld: Wer darf einen Antrag stellen?
- Aufenthalt in Deutschland
- Erwerbsfähigkeit
- Hilfsbedürftigkeit
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