
Ab dem 1. März entfällt die Testpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Pflege-, Reha- und anderen medizinischen Einrichtungen. Damit sind künftig auch keine kostenlosen Corona-Tests an öffentlichen Teststellen mehr möglich. Die Betreiber der Teststellen können durchgeführte Tests nicht mehr abrechnen.
Die Maskenpflicht gilt für Besucher der Einrichtungen vorerst noch bis zum 7. April 2023.
Die Einrichtungen können zudem per Hausrecht eigene Regelungen vorgeben, die von dieser Verordnung abweichen.
Quelle:Pressestelle Landkreis Harz