
Landkreis Harz verbietet die Wasserentnahme
Der Landkreis Harz erlässt als Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und zeitlich begrenzt aus dem Grundwasser. Eben von Landrat Thomas Balcerowski unterzeichnet, tritt sie am 9. Juli 2022 in Kraft. Diese Verfügung ist bis zum 30. September 2022 gültig. Sie ist unter dem Vorbehalt des Widerrufs ergangen.
Die Beobachtungspegel an den Gewässern I. und II. Ordnung weisen nun auch im Landkreis Harz sehr niedrige Wasserstände auf. Selbst bei eintretenden Niederschlägen ist mit keiner dauerhaften Verbesserung der Situation zu rechnen. Zuletzt haben sich dauerhafte Abflusswerte unterhalb des Mittleren Niedrigwasserabflusses an den Gewässern im Landkreis Harz eingestellt.
Die Niederschlagswerte lagen im ersten Halbjahr vor allem im Harzvorland, aber auch zum Teil im Harz deutlich unterhalb der mittleren Niederschlagsmengen der Zeitperiode 1991 bis 2020. Die Situation wird verschärft durch die historische Trockenperiode der Jahre 2018 bis 2020, in deren Folge Grundwasserstände außergewöhnlich gesunken sind und bisher nicht ausgeglichen werden konnten. Mit einer
Änderung dieser Situation ist kurzfristig nicht zu rechnen.
Auf das knappe natürliche Wasserdargebot trifft ein erhöhter Wasserbedarf, bedingt durch die warmen, trockenen Sommermonate mit hohen Verdunstungsraten. „Um eine drohende Überbeanspruchung der Fließgewässer durch eine zu hohe Entnahme zu verhindern, und um einen sparsamen Umgang mit dem Grundwasser zu gewährleisten, ist der Erlass dieser Allgemeinverfügung geboten“, begründet Thomas Balcerowski diesen Schritt. Bei einer weiterhin fortgesetzten Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern oder aus dem Grundwasser sei eine über das natürliche Maß hinausgehende Beeinträchtigung der Wassermenge und der Gewässerökologie zu erwarten.
Daher wird die Entnahme von Wasser mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern generell untersagt. Ebenso wird eine Entnahme aus dem Grundwasser zum Zwecke der Beregnung privater und öffentlicher Grünflächen in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr untersagt, da hier die Verdunstungsraten am höchsten sind. „Das zeitliche Verbot der Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen soll den sparsamen Umgang mit Grundwasser sicherstellen“, unterstreicht der Landrat.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die zuständige Behörde überwacht. Zuwiderhandlungen gegen eine Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung kann ab 9. Juli im Sonderamtsblatt 22/2022 des Landkreis Harz auf der Website des Landkreises Harz unter https://www.kreis-hz.de/ oder am Behördensitz (Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt, Zimmer 324) eingesehen werden.