
Auch im Landkreis Harz werden zum 1. Februar 2023 die Maßnahmen zur Absonderung von Personen im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion beendet. In diesem Zusammenhang wird die wöchentliche Meldung der Corona- Zahlen eingestellt.
Dazu wird die „ Allgemeinverfügung des Landkreis Harz zur Regelung der Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und Erkrankten vom 29. Dezember 2022 (X. AllgAbsHz)“ aufgehoben. Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung ist im Sonderamtsblatt Nr. 01/2023 ab dem 31. Januar 2023 oder am Behördensitz (Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt) einsehbar. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung treten am 1. Februar 2023 in Kraft. Somit entfällt bis auf Weiteres die Isolationspflicht für auf Corona positiv getestete Personen.
Bestehen bleiben die Masken- und Testpflicht zum Schutz von vulnerablen Personengruppen, also für Mitarbeiter und Besucher verschiedener Einrichtungen. Auch Medizinisches Personal und Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen unterliegt gemäß § 28b Infektionsschutzgesetz weiter einer Testpflicht. Bei positiver Testung wird für diese Personen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot wirksam.
Quelle:Pressestelle Landkreis Harz