Der Landkreis Harz ruft einen Beirat für Menschen mit Behinderungen und Senioren ins Leben. Dieser soll den Kreistag und die Ausschüsse sowie die Kreisverwaltung bei behinderten- und seniorenpolitischen Themen beraten. Er ist Anlaufstelle für Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige.
Ziel ist es, die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Senioren zu verbessern und die Zusammenarbeit der Vereine, Verbände und Initiativen auf diesem Gebiet zu fördern. Mit Hilfe des Beirates sollen die Öffentlichkeit und die Entscheidungsträger für die Belange dieser Menschen
sensibilisiert werden. Zudem werde die Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten unterstützt, welche die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern.
In dem zwölfköpfigen Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderungen im Landkreis Harz sollen Einwohner des Landkreises Harz mitarbeiten. Interessierte mit Hauptwohnsitz im Landkreis Harz können sich bis 31. Dezember 2022 für eine Mitarbeit bewerben. Neben dem Namen und Vornamen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum ist eine kurze Darstellung zur Motivation gewünscht. Wer in dem Beirat als Vertreter für Menschen mit Behinderung mitarbeiten möchte, benötigt einen Nachweis des Behinderungsgrades.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31. Dezember 2022 wählt der Ausschuss für Gesundheit und Soziales in seiner nächsten Sitzung geeignete Bewerber aus und schlägt diese dem Kreistag zur Berufung vor.
Hintergrund:
In seiner Sitzung am 11. Mai 2022 beschloss der Kreistag, einen Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderungen im Landkreis Harz zu schaffen.
Im September 2022 wurde die Satzung beschlossen, welche die Zusammensetzung des Beirates festlegt. Als stimmberechtigte Mitglieder werden in den Beirat fünf Vertreter der Senioren und fünf Vertreter der Menschen mit Behinderungen sowie die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte des Landkreises Harz und der Sozialdezernent berufen. Zudem können die im Kreistag vertretenen Fraktionen je einen Vertreter als beratendes Mitglied in den Senioren- und Behindertenbeirat entsenden. Auch das Örtliche Teilhabemanagement des Landkreises Harz kann ein beratendes Mitglied stellen.