Am 25. Mai wurde bei einem Greifvogel aus der Stadt Falkenstein/Harz im Ortsteil Meisdorf das Aviäre Influenzavirus H5 nachgewiesen. Das Referenzlabor für Geflügelpest – das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald – bestätigte das Vorliegen des hochpathogenen Influenzavirus H5N1.
Das Veterinäramt des Landkreises Harz gibt deshalb mit Wirkung vom 5. Juni 2023 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) bekannt, die ab sofort online hier und am Behördensitz (Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt) einsehbar ist.
Die Geflügelpest ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.
Folgende Maßnahmen werden vom Veterinäramt dringend für Geflügelhalter empfohlen:
Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz anzuzeigen.
Informieren Sie unverzüglich den Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste (wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren sterben) feststellen. Dies gilt auch, wenn Sie neurologische Symptome (z. B. Apathie, Kopf drehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme beobachten.
Bei spezifischen Fragen steht das Veterinäramt des Landkreises Harz unter Telefon 03941/59 70 44 89 zur Verfügung.
Quelle:Pressestelle Landkreis Harz