Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt ab 2024 in Kraft und sieht strengere Regeln für Holzheizungen im Neubau und Bestand vor. Doch gibt es tatsächlich ein Verbot von Pellet- und Hackschnitzelheizungen? In diesem Artikel gehen wir auf die Details des Gesetzes ein und erklären, was es für Besitzer von Holzheizungen bedeutet.
Was sieht das neue Gebäudeenergiegesetz vor?
Das neue GEG enthält eine Kombinationspflicht für neue Holzheizungen im Neubau und Bestand. Neben der neuen Holzheizung müssen eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage sowie ein Pufferspeicher eingebaut werden. Diese Regelung ist in Paragraf 71g des GEG verankert.
Ausschnitt aus dem GEG-Entwurf der Bundesregierung:
§ 71g
Anforderungen an eine Heizungsanlage bei Nutzung von fester Biomasse
(1) Eine Heizungsanlage, die feste Biomasse nutzt, ist
- mit einem Pufferspeicher auszustatten, der mindestens der Dimensionierung nach DIN V 18599-5: 2018-09 entspricht,
- mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung zu kombinieren und
- mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen auszustatten, die nachweislich einen Abscheidegrad von 80 Prozent erreicht.
Satz 1 Nummer 2 ist nicht anzuwenden auf Einzelraumfeuerungsanlagen, Hallenheizungen, Gebäude ohne zentrale Warmwasserversorgung und auf Wärmepumpen-Hybridheizungen nach § 71h, die Biomasse nutzen. Satz 1 Nummer 3 ist nicht auf Heizungsanlagen für feste Biomasse anzuwenden, die bauartbedingt eine Reduktion der Staubemissionen um 80 Prozent erreichen.
Enthält das GEG ein Verbot von Pellet- und Hackschnitzelheizungen?
Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband spricht von einem geplanten Verbot von Holzheizungen in Neubauten. Doch das stimmt nicht ganz. Tatsächlich ist nur die Zentralheizung mit Holz oder Pellets im Neubau verboten. Pellet- und Hackschnitzelheizungen sind im Neubau nach wie vor erlaubt, wenn sie in Kombination mit einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage und einem Pufferspeicher eingebaut werden.
Was bedeutet das neue Gesetz für Besitzer von Holzheizungen im Bestand?
Auch im Bestand müssen Besitzer von Holzheizungen mit höheren Kosten und Komplikationen rechnen. Denn auch hier gilt ab 2024 die Kombinationspflicht für neue Holzheizungen. Das bedeutet, dass bei einem Austausch der alten Heizung auch eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage sowie ein Pufferspeicher eingebaut werden müssen.
Wie werden Pelletkessel gefördert?
Bis das neue GEG reift, gelten noch die bisherigen Zuschüsse für neue Heizungen. Im Gegensatz zum Kaminofen oder einem Kaminofen mit Scheitholz als Zusatzheizung werden Pelletkessel noch gefördert. Die Installation in Bestand bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit der Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Ende Juli 2022 mit bis zu 12.000 Euro.
Was ist der Heizungs-Tausch-Bonus?
Für den Tausch einer alten Gas- und Ölheizung wird ein “Heizungs-Tausch-Bonus” (zehn Prozentpunkte) auf die Grundförderung (zehn Prozent) in Aussicht gestellt – insgesamt also 20 Prozent. Doch es gibt Auflagen: Die Heizung muss förderfähig sein, die Anlage muss mit einer Solaranlage oder Warmwasser-Wärmepumpe kombiniert werden, und Mindeststandards müssen von einem Fachunternehmen bestätigt werden.
Gibt es Härtefallhilfen für Pellet-Heizer?
Ende März 2023 haben sich Bund und Länder auf Härtefallhilfen für Haushalte geeinigt, die mit Pellets heizen. Diese Härtefallhilfen können bis zu 2.000 Euro betragen und sollen ab Anfang Mai online beantragt werden können. Die Förderung gilt rückwirkend für das Jahr 2022.
Wie sieht es mit Holzkaminöfen aus?
Holzeinzelfeuerungen wie Kaminöfen sind laut Umweltbundesamt (UBA) eine große Quelle für Feinstaubbelastung. Das UBA spricht sich gegen neue Investitionen in Holzheizungen aus und rät dazu, kein Holz mehr zu verheizen. Die neuen Emissionsgrenzwerte in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung sollen die Luftbelastung reduzieren und das Heizen mit Holz umweltfreundlicher machen. Seit Anfang 2022 müssen Heizungskessel und Feuerstätten, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, bei Neubauten oder der Erneuerung von Schornsteinen einen Kamin ziehen lassen, der den Dachfirst mindestens um 40 Zentimeter überragt.
Fazit
Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht strengere Regeln für Holzheizungen vor. Im Neubau ist die Zentralheizung mit Holz oder Pellets verboten und im Bestand müssen Besitzer mit höheren Kosten und Komplikationen rechnen. Pellet- und Hackschnitzelheizungen sind im Neubau erlaubt, wenn sie in Kombination mit einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage und einem Pufferspeicher eingebaut werden. Pelletkessel werden noch gefördert und es gibt Härtefallhilfen für Haushalte, die mit Pellets heizen. Besitzer von Holzheizungen sollten sich über die neuen Regelungen informieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen.
Häufig gestellte Fragen
- Ist ein Verbot von Pellet- und Hackschnitzelheizungen geplant?
Nein, Pellet- und Hackschnitzelheizungen sind im Neubau erlaubt, wenn sie in Kombination mit einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage und einem Pufferspeicher eingebaut werden. - Was bedeutet die Kombinationspflicht im GEG?
Die Kombinationspflicht im GEG besagt, dass bei neuen Holzheizungen im Neubau und Bestand eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage sowie ein Pufferspeicher zusätzlich eingebaut werden müssen. - Werden Pelletkessel noch gefördert?
Ja, Pelletkessel werden noch gefördert. Die Installation in Bestand bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit der Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Ende Juli 2022 mit bis zu 12.000 Euro. - Gibt es Härtefallhilfen für Pellet-Heizer?
Ja, es gibt Härtefallhilfen für Haushalte, die mit Pellets heizen. Diese können bis zu 2.000 Euro betragen und sollen ab Anfang Mai 2023 online beantragt werden können. Rückwirkend werden die Härtefallhilfen für das Jahr 2022 gewährt. - Was ist mit Holzkaminöfen?
Holzkaminöfen sind laut Umweltbundesamt eine große Quelle für Feinstaubbelastung. Neue Regelungen in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung sollen die Luftbelastung reduzieren und das Heizen mit Holz umweltfreundlicher machen. Besitzer von Holzkaminöfen sollten sich über die neuen Regelungen informieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen.