In Wernigerode können tausende Grundstückseigentümer auf die Rückzahlung von Abwasserbeiträgen hoffen. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg bestätigte in zweiter Instanz die Rechtswidrigkeit der sogenannten “Herstellungsbeiträge” aus dem Jahr 2015. Die Stadtverwaltung hofft auf eine baldige Rückzahlung.
Bürger von Wernigerode können auf die Rückzahlung von Abwasserbeiträgen hoffen. Wie die Stadtverwaltung am Donnerstag mitteilte, hat sie einen Musterprozess gegen den Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode (WAHB) auch in zweiter Instanz gewonnen. Nach dem Verwaltungsgericht Magdeburg habe auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg der Stadt Recht gegeben. Nach Angaben von Oberbürgermeister Tobias Kascha (SPD) geht es insgesamt um einen siebenstelligen Betrag, der den Wernigerödern bei einem Erfolg der Musterklage zurückerstattet werden soll.
Herstellungsbeitrag zu unrecht erhoben
Konkret geht es den Angaben zufolge um den sogenannten besonderen Herstellungsbeitrag. Mit diesem hatte der Verband im Jahr 2015 Altanschließer in Wernigerode nachträglich belastet, die bereits vor dem 15. Juni 1991 an die alte Kläranlage in der Schmatzfelder Chaussee angeschlossen waren. Nach Angaben der Stadt wurde der Beitrag gegen den eigenen Willen des Verbandes erhoben. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz habe ihn aber dazu gezwungen.