Das Wandern im Wald erfolgt im Harz auf eigene Gefahr, urteilte der Bundesgerichtshof.Ein Wanderer hatte die Stadt Thale verklagt, nachdem er 2018 auf dem Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt wurde.Der Klage zufolge hätte die Stadt den toten Baum fällen müssen. Das Landgericht Magdeburg urteilte jedoch, dass Wanderer im Wald mit solchen Gefahren rechnen müssen.
Wer im Harz im Wald wandern geht, ist auf eigene Gefahr unterwegs. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Wie das Landgericht in Magdeburg am Montag mitteilte, ist damit ein Urteil aus dem März 2020 rechtskräftig.
Unfall im Harz: Wanderer fordert 200.000 Euro Schmerzensgeld
Die Gerichte hatten sich mit der Klage eines Mannes aus Niedersachsen gegen die Stadt Thale befasst. Der Mann war im Sommer 2018 beim Wandern auf dem Harzer Hexenstieg von einem umstürzenden Baum schwer verletzt worden und ist seitdem querschnittsgelähmt. Er forderte unter anderem von der Stadt Thale mindestens 200.000 Euro Schmerzensgeld.