
Thomas Balcerowski fordert für den Fall eines Klage-Erfolges des Naturschutzbundes Deutschland gegen den Abtransport von Totholz im Nationalpark Harz eine Änderung des Nationalparkgesetzes sowie des Staatsvertrages. Aktuell ruht nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vorerst die Anfang Oktober angelaufene Beräumung rund um Schierke.
16 Jahre nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages im Rathaus Thale habe sich die Ausgangslage deutlich verändert, begründet der Landrat des Landkreises Harz seine Forderung. Der Klimawandel habe die Harzer Wälder mit nie dagewesener Kraft und Geschwindigkeit geschädigt und großflächig vernichtet. Die Trockenheit, der Landkreis Harz ist der bundesweit trockenste, habe die Brandgefahr in allen Wäldern, vor allem aber im Nationalpark Harz deutlich erhöht. Die Folge waren im Spätsommer 2022 zwei Großbrände, bei denen nur mit internationaler Luftunterstützung Schlimmeres verhindert werden konnte.
„Der Landkreis Harz und die Stadt Wernigerode können nicht in jeder Brandsaison einen Katastrophenfall stemmen“, stellt der Landrat klar. Das sei weder personell noch finanziell leistbar. „Wer einen Räumungsstopp von Totholz in der Nähe von Orten fordert, gefährdet im Brandfall das Leben von Einwohnern und Rettungskräften“, steht für den Landrat fest.
Nach Worten von Balcerowski sei es stattdessen sinnvoller, im Nationalpark Harz die Brandlast, wie in der Wernigeröder Erklärung gemeinsam mit dem Land, dem Nationalpark Harz und der Stadt Wernigerode am 30. September vereinbart, zeitnah durch die Beräumung von Totholz und das Anlegen von Brandschneisen dauerhaft zu senken.
„Die Behauptung des NABU, die Harzer Schmalspurbahnen sind Hauptverursacher der Brände, ist fachlich falsch“, erklärte der Landrat.