Das Urteil für einen Mordprozess in Wegeleben wird für den 27. April erwartet.Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslänglich, die Verteidigung Freispruch.Das Urteil wird elf Jahre nach dem Tod der Rentnerin erwartet. Erst zehn Jahre nach dem Vorfall kamen die Ermittler durch DNA-Analysen auf die Spur des mutmaßlichen Täters.
Im Prozess um den Mord an einer Rentnerin in Wegeleben im Landkreis Harz wird heute das Urteil erwartet. Das hat das Landgericht in Magdeburg am 18. April entschieden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert.
Mann wollte wohl Einbruch vertuschen
Dem 35-Jährigen wird vorgeworfen, vor elf Jahren bei einer 77-Jährigen eingebrochen zu sein und nach Wertgegenständen gesucht zu haben. Als die Frau ihn bemerkte, soll er laut Anklage auf sie eingeschlagen und sie gewürgt haben. Laut Anklage hat der Mann die Renterin offenbar getötet, um eine andere Straftat zu verdecken. Die Staatsanwaltschaft zieht das als Merkmal für Mord in Betracht.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sie argumentierte, es habe nicht nachgewiesen werden können, dass der 35-Jährige die Frau getötet hat. Zwar seien DNA-Spuren am Opfer gefunden worden, doch bewiesen diese nicht die Schuld. Einer Einlassung des Angeklagten zufolge hätte der inzwischen verstorbene Bruder des Angeklagten die Frau getötet.
Der Angeklagte habe ihm anschließend helfen wollen, die Tote zu verstecken. Die Polizei hatte im Prozess ausgesagt, dass keine Spuren einer dritten Person gefunden wurden. Laut Verteidigung kommt bei so einem Schuldspruch auch das Urteil “Totschlag” in Betracht.
DNA-Test führte zum mutmaßlichen Täter
Wenn das Urteil am 27. April verkündet wird, sind seit der mutmaßlichen Tat etwa elf Jahre vergangen. Die Ermittler waren erst zehn Jahre nach der Tat durch DNA-Analysen auf die Spur des mutmaßlichen Täters gekommen. Dazu waren in einer groß angelegten Aktion 1.000 Männer zum Speicheltest eingeladen worden.