Das Urteil für einen Mordprozess in Wegeleben wird für den 27. April erwartet.Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslänglich, die Verteidigung Freispruch.Das Urteil wird elf Jahre nach dem Tod der Rentnerin erwartet. Erst zehn Jahre nach dem Vorfall kamen die Ermittler durch DNA-Analysen auf die Spur des mutmaßlichen Täters.
Im Prozess um den Mord an einer Rentnerin in Wegeleben im Landkreis Harz wird das Urteil am 27. April erwartet. Das hat das Landgericht in Magdeburg am Dienstag entschieden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert.
Mann wollte wohl Einbruch vertuschen
Dem 35-Jährigen wird vorgeworfen, vor elf Jahren bei einer 77-Jährigen eingebrochen zu sein und nach Wertgegenständen gesucht zu haben. Als die Frau ihn bemerkte, soll er laut Anklage auf sie eingeschlagen und sie gewürgt haben. Laut Anklage hat der Mann die Renterin offenbar getötet, um eine andere Straftat zu verdecken. Die Staatsanwaltschaft zieht das als Merkmal für Mord in Betracht.
Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sie argumentierte, es habe nicht nachgewiesen werden können, dass der 35-Jährige die Frau getötet hat. Zudem käme bei einem Schuldspruch auch das Urteil “Totschlag” in Betracht.